Informationen SAPV

Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung

Das Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist es, den Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, in schwerer Erkrankung und auch in der letzten Phase ihres Lebens in der vertrauten, häuslichen Umgebung zu leben.


Als Bestandteil der Regelversorgung ermöglicht die SAPV dem sterbenden Menschen ein würdevolles und selbst bestimmtes Leben, indem alle an der Versorgung Beteiligten Menschen und Einrichtungen rund-um-die-Uhr eine aufeinander abgestimmte, effiziente und wirksame palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung erbringen.


Versorgungsunsicherheiten, die zu unnötigen und belastenden Krankenhauseinweisungen führen, sollen durch das in der SAPV vorgehaltene besondere Angebot vermieden werden. Die individuellen Bedürfnisse und der Wille der Patientinnen und Patienten sowie die Belange der vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.


Versorgungsanspruch & Kostenübernahme


Gesetzlichen Anspruch auf die Leistungen der SAPV haben Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.


Unter diesen Voraussetzungen kann die SAPV von einem Arzt oder im Krankenhaus verordnet werden und die Kosten werden von den Krankenkassen getragen.



SAPV-Leistungen


Die SAPV umfasst grundsätzlich fachärztliche und pflegerische Leistungen durch ein spezialisiertes Palliativ-Care-Team insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle einschließlich ihrer Koordination. Diese Leistungen zielen darauf ab, eine Betreuung in der vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen und nicht gewünschte Klinikeinweisungen und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.


Die verordnungsfähigen Leistungen werden dabei unterteilt in:


  • Beratung / Eingangsassessment
  • Koordinierung der Versorgung
  • Additiv unterstützende Teilversorgung
  • Vollständige Versorgung (Vollversorgung)



Beratung / Eingangsassessment


In einem persönlichen Beratungsgespräch am Telefon, bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim klären unsere Palliativmediziner und Pflegefachkräfte Ihren palliativen Versorgungsbedarf mit Ihnen ab und erfassen Ihren medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Unterstützungsbedarf.


Auch die Beratung Ihrer Angehörigen und Ihres Haus- oder Facharztes ist Leistungsteil der SAPV.



Koordinierung der Versorgung


Im Anschluss an die Bedarfsermittlung aus einem Eingangsassessment oder einer SAPV-Beratung koordiniert unser Team die im Einzelfall notwendigen Leistungen für Ihre bestmögliche Behandlung.


Diese Koordinationsleistung beinhaltet als Versorgungs-, Therapie- und Notfallplanung insbesondere auch die Einbindung und Behandlungsabstimmung mit Ihrem Hausarzt, Fachärzten und einem vorhandenem ambulanten Pflegedienst sowie ggf. die Verordnung, Bestellung und Lieferung erforderlicher Medikamente und Hilfsmittel zu Ihnen nach Hause.


Über unser Kooperationsnetzwerk mit Apotheken, Sanitätshäusern, ambulanten Hospizdiensten, Pflegeheimen, Hospizen, stationären Einrichtungen oder Seelsorgern können wir als Versorger innerhalb von 24 Stunden die erforderliche Unterstützung einleiten und umsetzen.



Unterstützende Teilversorgung


Wir unterstützen und stärken Ihre bestehende Palliativversorgung, indem wir teilversorgend mit spezialisiertem Wissen und Erfahrung hinzukommen. In guter Zusammenarbeit mit Ihren Pflegern und Behandlern sowie vorausschauender Krisenvermeidung gelingt uns gemeinsam eine Stabilisierung Ihres häuslichen Umfeldes und eine umfassende, bedarfsgerechte Versorgung.


Auch im Hospiz besteht der Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV, wenn die vertragsärztliche Versorgung aufgrund des besonders aufwändigen Versorgungsbedarfs nicht ausreicht.


Unser Team unterstützt durch Beratungs- und Koordinationsleistungen, ärztlich und pflegerisch erforderliche Hausbesuche zur Tag- und

Nachtzeit und eine 24-Stunden Rufbereitschaft in Absprache mit Ihren bestehenden Versorgern.



Vollständige Versorgung durch unser Team


Wenn Ihr palliativer Versorgungsbedarf medizinisch wie pflegerisch intensive und umfassende Maßnahmen erfordert, übernimmt unser Team weitgehend oder vollständig Ihre Behandlung.


Die verordnete Vollversorgung beinhaltet Beratungs- und Koordinationsleistungen, erforderliche ärztliche und pflegerische Hausbesuche zur Tag- und Nachtzeit mit allen Inhalten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie eine 24-Stunden Rufbereitschaft in Absprache mit Ihren bestehenden Versorgern.


Wir erbringen alle unsere Leistungen bedarfsgerecht, zweckmäßig und wirtschaftlich nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen.



Inhalte der SAPV


Das spezielle Angebot der SAPV besteht insbesondere in


  • der Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung.
  • der organisierten Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und von Hospizdiensten im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit.
  • der Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen Maßnahmen.
  • apparativen palliativmedizinischen Behandlungsmaßnahmen (z.B. Medikamentenpumpe).
  • palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Maßnahmen, die nach ihrer Art, Schwere oder Komplexität eine Kompetenz erfordern, die einer Ärztin oder eines Arztes mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin bzw. einer Pflegefachkraft mit der Weiterbildung Palliativ-Care entsprechen.
  • einem individuellen Behandlungsplan mit vorbeugendem Krisenmanagement und Bedarfsintervention.
  • der Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft.
  • einer rund-um-die-Uhr Sicherstellung der erforderlichen Maßnahmen für die im Rahmen der SAPV betreuten Patienten.
  • der Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen zur palliativen Versorgung einschließlich der Unterstützung im Umgang mit Sterben und Tod.
  • der spezialisierten Beratung der bestehenden Versorger (Leistungserbringer der Primärversorgung).
  • der psychosozialen Unterstützung im Umgang mit schweren Erkrankungen in enger Zusammenarbeit z.B. mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten
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